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   VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898   

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VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898 (https://dejure.org/2013,6242)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13.03.2013 - Au 6 K 12.898 (https://dejure.org/2013,6242)
VG Augsburg, Entscheidung vom 13. März 2013 - Au 6 K 12.898 (https://dejure.org/2013,6242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kosovarische Staatsangehörige;Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis bei Wegfall der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898
    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris Rn. 13).

    Ein entsprechender (konkludenter) Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist in der mündlichen Äußerung am 15. Mai 2012 auf das Anhörungsschreiben der Behörde zu sehen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn besondere Gründe des anzuwendenden materiellen Rechts es gebieten, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/130; BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 18.09.2012 - 19 CS 12.1370

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Dreijährige Ehebestandszeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn besondere Gründe des anzuwendenden materiellen Rechts es gebieten, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/130; BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 8).

    Dahingegen ist die neue Rechtslage anzuwenden, wenn sowohl der Ablauf der Aufenthaltserlaubnis als auch der Verlängerungsantrag nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfolgt sind (BayVGH, B.v. 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 - juris Rn. 9).

  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898
    Dies ist etwa geboten, wenn sich ein Begehren auf eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 i.V.m Abs. 2 AufenthG richtet (BVerwG, U.v. 9.6.2009 a.a.O.; HessVGH, B.v. 21.9.2011 - 3 B 1693/11 -InfAuslR 2011, 441 ff.), das - gedachte - Verlängerungsjahr jedoch bereits vollständig abgelaufen ist.
  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 10 ZB 09.2023

    Kein Willkürverstoß bei verschiedenartiger Behandlung von Ausländern, die

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898
    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898
    Eine unzulässige Rückwirkung ist hierin nicht zu sehen (s. dazu BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 18.9.2012 -19 CS 12.370 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237

    Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis; kein eigenständiges

    Das Interesse des Ausländers an einem Verbleib in Deutschland über die reguläre ursprüngliche (oder nach Befristung eingetretene) Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis hinaus ist - wie auch in den regulären Verlängerungsfällen - im Rahmen der Prüfung eines anschließenden Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129; BayVGH, B.v. 3.3.2010 - 10 ZB 09.2023 - juris; VG Augsburg, U.v. 30.3.2012 - Au 6 K 12.898 - juris).
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